Vollständige Anträge sichern eine pünktliche Auszahlung
Viele Jugendliche starten nach den Ferien ins Berufsleben. Doch manchmal reicht das Lehrlingsentgelt nicht, um den Lebensunterhalt zu finanzieren. Hier kann die Agentur für Arbeit Auszubildende mit Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) unterstützen.
Wichtig: Der Antrag sollte unbedingt vor Beginn der Ausbildung gestellt werden, weil BAB frühestens ab diesem Zeitpunkt für die Dauer der Ausbildung gezahlt werden kann. Wichtig auch: eine rechtzeitige Antragstellung mit Abgabe aller erforderlichen Unterlagen sichert eine pünktliche Auszahlung.
Auszubildende erhalten BAB, wenn sie während der Ausbildung nicht bei den Eltern wohnen können, weil der Ausbildungsbetrieb vom Elternhaus zu weit entfernt ist. Sind Auszubildende über 18 Jahre alt oder verheiratet oder haben sie mindestens ein Kind, können sie auch BAB erhalten, wenn sie in erreichbarer Nähe zum Elternhaus leben. Die Leistung wird nur auf Antrag gezahlt.
Antragsunterlagen erhält man bei der Agentur für Arbeit, auch eine telefonische Anforderung ist möglich. Hier hilft ein kostenfreier Anruf unter der Servicerufnummer 0800 4 5555 00 weiter.
Die Abgabe der Anträge sollte möglichst schriftlich an die Adresse:
Agentur für Arbeit Dessau-Roßlau-Wittenberg
06838 Dessau-Roßlau
erfolgen. Durch die Großempfängerpostleitzahl werden die Unterlagen unmittelbar dem zuständigen Bearbeiter übermittelt.