Mit fortschreitender Entwicklung der Industrie wächst auch im technischen Bereich der Bedarf an mittleren Führungskräften, die hohes fachliches Können und eine gute Eignung zur Menschenführung und Disposition verbinden. Der Industriemeister Metall sollte die Fähigkeit zur Kooperation, die Bereitschaft, Entscheidungen zu fällen und Einfühlungsvermögen in menschliche Belange seiner Mitarbeiter haben. Sein fachliches Wissen beruht auf einer breiten Basis von Kenntnissen grundsätzlicher Arbeitsabläufe im arbeitstechnischen und metallverarbeitenden Bereich, aber auch in der Verwaltung und im organisatorischen Umfeld.
Ziel des Lehrgangs ist es, eine berufserfahrene, technische Führungskraft mit umfangreichen Kenntnissen der betrieblichen und betriebswirtschaftlichen Zusammenhänge und einen fachlich kompetenten Werksleiter mit Personalverantwortung auszubilden.
Die Lehrgangsteilnehmer durchlaufen die fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation und handlungsspezifische Qualifikation. Die berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation (Teil 1) wird als separater Lehrgang auch für andere interessierte Teilnehmer angeboten.
Lehrgangsdauer:
Der Vorbereitungskurs auf die Prüfung zum/zur „Geprüfte(n) Industriemeister/-in, Fachrichtung Metall“ wird berufsbegleitend in ca. 1.168 UE (Unterrichtseinheiten) durchgeführt.
Die Ausbildung gliedert sich in drei wesentliche Bereiche:
Kosten der Vorbereitungslehrgänge:
Teilnahmegebühren auf Anfrage. Die Prüfungsgebühren werden durch die zuständige Stelle (IHK Halle-Dessau) erhoben und sind nicht Bestandteil der Teilnahmegebühren für die Vorbereitungslehrgänge. Finanzielle Förderung ist nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFGB) möglich. Nähere Informationen finden Sie unter www.meister-bafoeg.info
Lehrpersonal:
Als Dozenten betreuen Sie erfahrene, in der Praxis stehende Fachkräfte mit Hoch- bzw. Fachschulabschluss, die über Erfahrungen in der Erwachsenenfortbildung verfügen.
Zugangsvoraussetzungen:
Zulassung zur Prüfung:
Die Prüfungszulassung erteilt die IHK Halle-Dessau als zuständige Stelle. Die Beantragung auf Zulassung zur Prüfung erfolgt durch den Teilnehmer.
Prüfungsgegenstand:
Die Vermittlung der Kenntnisse erfolgt auf der Grundlage der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfte(r) Industriemeister /-in, Fachrichtung Metall“ vom 30. November 2004 und gliedert sich in drei Teile mit folgenden Inhalten:
Ziel des Lehrgangs ist es, eine berufserfahrene, technische Führungskraft mit umfangreichen Kenntnissen der betrieblichen und betriebswirtschaftlichen Zusammenhänge und einen fachlich kompetenten Werksleiter mit Personalverantwortung auszubilden.
Die Lehrgangsteilnehmer durchlaufen die fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation und handlungsspezifische Qualifikation. Die berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation (Teil 1) wird als separater Lehrgang auch für andere interessierte Teilnehmer angeboten.
Lehrgangsdauer:
Der Vorbereitungskurs auf die Prüfung zum/zur „Geprüfte(n) Industriemeister/-in, Fachrichtung Metall“ wird berufsbegleitend in ca. 1.168 UE (Unterrichtseinheiten) durchgeführt.
Die Ausbildung gliedert sich in drei wesentliche Bereiche:
- Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation (Ausbildereignungsprüfung - AdA)
- Fachrichtungsübergreifende Qualifikation
- Handlungsspezifische Qualifikation
Kosten der Vorbereitungslehrgänge:
Teilnahmegebühren auf Anfrage. Die Prüfungsgebühren werden durch die zuständige Stelle (IHK Halle-Dessau) erhoben und sind nicht Bestandteil der Teilnahmegebühren für die Vorbereitungslehrgänge. Finanzielle Förderung ist nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFGB) möglich. Nähere Informationen finden Sie unter www.meister-bafoeg.info
Lehrpersonal:
Als Dozenten betreuen Sie erfahrene, in der Praxis stehende Fachkräfte mit Hoch- bzw. Fachschulabschluss, die über Erfahrungen in der Erwachsenenfortbildung verfügen.
Zugangsvoraussetzungen:
- abgeschlossene Berufsausbildung im Bereich Metall und mindestens einjährige Berufspraxis oder
- abgeschlossene Berufsausbildung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und mindestens 3-jährige Berufspraxis oder
- eine mindestens 6-jährige Berufspraxis
Zulassung zur Prüfung:
Die Prüfungszulassung erteilt die IHK Halle-Dessau als zuständige Stelle. Die Beantragung auf Zulassung zur Prüfung erfolgt durch den Teilnehmer.
Prüfungsgegenstand:
Die Vermittlung der Kenntnisse erfolgt auf der Grundlage der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfte(r) Industriemeister /-in, Fachrichtung Metall“ vom 30. November 2004 und gliedert sich in drei Teile mit folgenden Inhalten:
Teil 1 |
Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation (Ausbildereignungsprüfung - AdA)
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ca. 102 UE
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Teil 2 |
Fachrichtungsübergreifende Qualifikation
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ca. 317 UE
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Teil 3 |
Handlungsspezifische Qualifikation
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ca. 665 UE
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